Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN)

Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN)

Der ADN war in der DDR quasi die einzige erlaubte Nachrichten- und Bildagentur. Sie versorgte Zeitungen, Radio und Fernsehen mit überregionalen Nachrichten, Artikeln und Fotos. Als zentrales Nachrichtenorgan der DDR unterstand sie offiziell dem Ministerrat der DDR, wurde aber von der SED-Führung beaufsichtigt. Hier arbeiteten nur politisch zuverlässige Redakteur:innen und filterten die Informationen im Sinne der SED-Politik.